AUFNAHMEVERFAHREN

Die Aufnahme eines neuen Kindes läuft über das Aufnahmeverfahren der Stadt Soest (Ausnahme: unterjährige Platzbelegung) und die online Plattform KitaPlace.

 

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Aufnahme sind, dass der Wohnort des Kindes im Einzugsgebiet des Jugendamtes liegt und die Aufnahmemöglichkeit entsprechend des Zuschussantrag (U2, U3, Ü3) besteht.

Unser Ev. Martin Luther Familienzentrum liegt im nördlichen Stadtgebiet von Soest. Darüber hinaus werden Kinder aus dem gesamten Jugendamtsbezirk der Stadt Soest (Kernstadt und Ortsteile) aufgenommen. Die Aufnahmekriterien der Stadt Soest aus der AG § 78 werden berücksichtigt.

Durch die erweiterten, flexiblen Öffnungszeiten kommen berufstätige Eltern aus dem ganzen Stadtgebiet her. In der Regel hängt eine Aufnahme von den vorhandenen Kapazitäten ab. Daneben gibt es einige Kriterien (siehe Aufnahmekriterien), die eine Aufnahme in unserem Ev.Martin Luther Familienzentrum begünstigen können.

 

Die Eltern haben von August bis Ende Dezember die Möglichkeit drei Kindertageseinrichtungen in KitaPlace entsprechend des Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch einzutragen. Im Januar werden auf Grundlage dessen die Kinderzusammenstellung von den Einrichtungen erstellt.

Dabei werden in der ersten Woche alle Erstwünsche, in der nachfolgenden Woche die Zweit- (welche noch nicht bei ihrem Erstwunsch untergekommen sind) und im letzten Zeitraum die Drittwünsche (welche noch nicht bei ihrem Erst- oder Zweitwunsch untergekommen sind) berücksichtigt.

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